Die Höhe des Pflegegeldes, das Sie erhalten, hängt von Ihrem Pflegegrad ab. Ihr Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst (MD) der Krankenversicherung festgestellt. Wird ein Pflegegrad bewilligt, so gewährt die Pflegeversicherung Leistungen. Hier muss erst einmal grundsätzlich unterschieden werden, ob die pflegebedürftige Person Pflegegeld oder sogenannte Pflegesachleistungen erhalten möchte. Wir beraten Sie gerne!